Einspeisevergütung 2026: Neue Vergütungssätze, Pflichten & Förderung für PV-Anlagen

aktualisiert
February 9, 2026
Photovoltaik
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Das wichtigste in Kürze

Die Einspeisevergütung ist auch in den Jahren 2025 und 2026 ein zentrales Thema für private Betreiber von Photovoltaikanlagen. Zwar sinken die Vergütungssätze weiter, gleichzeitig sorgen neue gesetzliche Regelungen, Smart-Meter-Pflichten und schwankende Strompreise für veränderte Rahmenbedingungen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • wie hoch die Einspeisevergütung 2025 und 2026 ist,
  • welche gesetzlichen Änderungen gelten,
  • wer Anspruch auf die Vergütung hat,
  • und ob sich Photovoltaik heute noch lohnt.

Themen auf dieser Seite

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.

Unterschieden wird zwischen:

  • Teileinspeisung: Ein Teil der Sonnenenergie wird selbst genutzt, während der überschüssige Teil eingespeist wird.
  • Volleinspeisung: Alle erzeugten Energiemengen werden in das Netz eingespeist.

Gesetzliche Grundlage: EEG 2023 vs. 2026

Die gesetzliche Grundlage für die Einspeisevergütung ist das EEG („Heizungsgesetzt“). In diesem beziehen sich verschiedene Artikel auf die Einspeisevergütung – zugegeben, jetzt wird es etwas theoretisch, aber versprochen, wird ordnen das nachher zusammen ein:

  • Das Solarpaket I (Mai 2024) macht Solaranlagen auf Dächern attraktiver: Es gibt mehr Geld für eingespeisten Strom, weniger Pflicht zur Direktvermarktung bis 400 kWp und Ausschreibungen erst ab 750  Alte Module dürfen leichter ersetzt werden. Stromüberschuss über 100 kWp bleibt meist ohne Vergütung.
  • Negative Strompreise ("Solarspitzen-Gesetz" 2025): Neue Solaranlagen bekommen seit dem 25. Februar 2025 kein Geld mehr für Strom, der bei negativen Börsenpreisen eingespeist wird – selbst wenn das nur 15 Minuten dauert. Als Ausgleich wird die Förderzeit verlängert. Ältere Anlagen bleiben bei der alten Regel. Wer freiwillig wechselt, erhält einen Zuschlag.
  • Smart-Meter-Pflicht und Steuerbarkeit: Ab 2025 müssen neue PV-Anlagen über 7 kW mit Smart Meter und Fernsteuerung ausgestattet sein, damit Netzbetreiber bei Bedarf eingreifen kö Ohne Smart Meter gilt vorerst ein Einspeiselimit von 60 %. Balkonmodule sind ausgenommen. Das Ziel: Netz stabil halten und Eigenverbrauch besser steuern.
  • Solarpaket II (geplant): Die neue Bundesregierung plant, den Vorschlag der alten Regierung weiterzuführen mit dem Solarpaket II bürokratische Hürden beim Netzanschluss abzubauen, Energy Sharing zu ermöglichen und die Digitalisierung voranzutreiben. Speicher sollen besser integriert, Balkonkraftwerke erleichtert und die Direktvermarktung schrittweise ausgeweitet werden. Ziel: 215 GW Solar bis 2030. Allerdings noch Zukunftsmusik, im traditionell Bürokratie-Abbau-schwachen Deutschland.

Jetzt haben wir die aktuelle juristische Grundlage geschaffen. Was das konkret für Sie als Verbraucher bedeutet? Weiterlesen!

Die aktuellen Vergütungssätze 2026

Seit dem 1. Februar 2025 gelten neue Einspeisevergütungssätze für PV-Dachanlagen mit bis zu 100 kWp. Diese Regelungen gelten auch im Jahr 2026 weiter. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Größe der Anlage sowie davon ab, ob der erzeugte Strom vollständig (Volleinspeisung) oder nur anteilig (Teileinspeisung) in das öffentliche Netz eingespeist wird. Für typische private Solarstromanlagen bis 100 kWp gelten folgende Tarife:

Einspeisevergütung nach Anlagengröße

Anlagengröße Teileinspeisung (Überschuss) Volleinspeisung (komplett)
Bis 10 kWp 7,78 Ct/kWh 12,34 Ct/kWh
10–40 kWp 6,73 Ct/kWh 10,35 Ct/kWh
40–100 kWp 5,50 Ct/kWh 10,35 Ct/kWh

Diese Vergütungssätze gelten ausschließlich für Neuanlagen, die ab dem jeweiligen Stichtag ans Netz gehen. Freiflächenanlagen und ähnliche („sonstige“) Anlagen erhalten einen pauschalen Satz von 6,26 Ct/kWh. Ab dem 1. August 2026 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate automatisch um 1 % (EEG-Degression).

Wichtig: Wer eine Anlage innerhalb des genannten Zeitraums in Betrieb nimmt, sichert sich den gültigen Vergütungssatz für 20 Jahre, was langfristige Planungssicherheit schafft.

Wer hat Anspruch auf die Einspeisevergütung? (Stand: 2026)

Bevor wir bewerten, ob sich die Einspeisevergütung lohnt, betrachten wir zunächst die rechtliche Grundlage und klären, wer im Jahr 2026 Anspruch darauf hat.

Für Privatpersonen relevant: Anlagen bis 100 kWp

Photovoltaikanlagen mit bis zu 100 kW installierter Leistung, die 2025 oder 2026 in Betrieb genommen werden, können weiterhin die feste Einspeisevergütung nach dem EEG in Anspruch nehmen.

Der erzeugte Strom wird über einen Zweirichtungszähler ins öffentliche Netz eingespeist. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und gemäß EEG zu vergüten – ein gesonderter Antrag bei einer Behörde ist nicht erforderlich.

Im Rahmen der Inbetriebnahme müssen Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber mitteilen, ob sie eine Teil- oder Volleinspeisung wählen.

Regelungen für Anlagen über 100 kWp (z. B. verpflichtende Direktvermarktung oder Ausschreibungen) betreffen die meisten Privatpersonen nicht und werden daher hier nicht weiter betrachtet.

Technische Voraussetzungen (2026)

Für neu installierte PV-Anlagen gelten folgende technische Anforderungen:

  • Smart-Meter-Pflicht:
    Neue PV-Anlagen über 7 kW müssen mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter mit Gateway) ausgestattet werden.
    Bis zur Installation des Smart Meters darf die Einspeiseleistung auf 60 % der Anlagenleistung begrenzt werden.
  • Netzkonformität und Zertifizierung:
    Alle Komponenten (z. B. Wechselrichter) müssen den geltenden technischen Anschlussregeln entsprechen (u. a. VDE-Normen).
  • ZEREZ-Register:
    Seit 2025 müssen relevante Erzeugungsanlagen und Komponenten im ZEREZ-Register hinterlegt sein.

Auch kleinere Anlagen unter 7 kW müssen die allgemeinen technischen Anschlussbedingungen erfüllen.

Da das Thema Pflichten in der energetischen Sanierung immer wichtiger wird, empfehlen wir folgenden Artikel zum Thema Sanierungspflicht:

💡 Sanierungspflicht 2026: Wer betroffen ist und wie man richtig reagiert

Organisatorische Voraussetzungen

Damit die Einspeisevergütung ausgezahlt wird, sind folgende Schritte zwingend erforderlich:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme
  • Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (ohne diese Registrierung besteht kein Vergütungsanspruch)
  • Netzanschlusszusage des zuständigen Netzbetreibers

Diese organisatorischen Schritte werden von vielen Fachbetrieben übernommen, aber es ist wichtig, dies im Voraus klar zu regeln.

Wichtige Rahmenbedingungen ab 2025/2026

  • Wahlfreiheit bleibt bestehen:
    PV-Anlagen bis 100 kW können auch 2026 weiterhin frei zwischen fester Einspeisevergütung und freiwilliger Direktvermarktung wählen.
  • Ausblick ab 2027:
    Die Direktvermarktungspflicht wird voraussichtlich schrittweise ab 25 kW eingeführt.
  • Negative Strompreise:
    Bei negativen Börsenstrompreisen, die über mehrere Stunden anhalten, wird in den entsprechenden Zeiträumen keine Einspeisevergütung gezahlt; dies gilt auch für Anlagen, denen eine feste Vergütung zugesichert wurde. Der grundsätzliche Anspruch bleibt jedoch bestehen.

Zwischenfazit

Wer 2025 oder 2026 eine Solaranlage bis zu 100 kW installiert, hat weiterhin Anspruch auf die feste Einspeisevergütung nach dem EEG. Durch zunehmende technische Anforderungen (Smart Meter, Einspeisebegrenzung) und häufiger auftretende negative Strompreise gewinnt jedoch eine sorgfältige Planung an Bedeutung.

Frühzeitige Planung und fachgerechte Installation sorgen dafür, dass keine Vergütung verloren geht und die Anlage langfristig wirtschaftlich betrieben werden kann.

Lohnt sich die Einspeisevergütung 2026 noch?

Um die Einspeisevergütung greifbarer zu machen, hilft ein einfaches Beispiel:
Eine typische PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus mit 15 kW Leistung erzeugt rund 14.000 kWh Strom pro Jahr.

Bei Teileinspeisung und Eigenverbrauch werden im Jahr 2026 durchschnittlich etwa 7,6 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gezahlt – das entspricht rund 1.140 Euro jährlich.
Wer sich für Volleinspeisung entscheidet, erhält etwa 11,6 Cent pro Kilowattstunde, also rund 1.740 Euro pro Jahr.

Unsere Empfehlung: Wer wissen möchte, ob sich eine PV-Anlage und die Einspeisevergütung 2026 individuell lohnen, sollte eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Sie berücksichtigt alle relevanten Faktoren und schafft eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.

Wenn Sie wissen möchten, wie unsere Energieberatungen typischerweise ablaufen, empfehlen wir Ihnen dieses Video:

So beantragen Sie die Einspeisevergütung 2026

Und so beantragen Sie die Einspeisevergütung 2026:

  1. Netzanschluss beantragen:
    Ansprechpartner ist der örtliche Verteilnetzbetreiber (VNB) (z. B. Netze BW, E.ON, Westnetz). Vor der Installation wird ein Netzanschlussantrag gestellt – meist über ein Formular auf der VNB-Website. Dazu gehören technische Angaben (z. B. Wechselrichter, kWp-Leistung). Der VNB prüft die Netzkapazität und erteilt eine Netzanschlusszusage.
  2. Anlage installieren und in Betrieb nehmen:
    Der Solateur installiert die Anlage. Die Inbetriebnahme (inkl. Zählersetzung und ggf. Smart Meter) erfolgt durch eine Elektrofachkraft in Absprache mit dem Netzbetreiber. Dabei wird ein Inbetriebnahmeprotokoll entscheidend: Hier wird auch festgelegt, ob Teil- oder Volleinspeisung erfolgt.
  3. Registrierung & Pflichten erfüllen:
    Spätestens zur Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert sein – ohne diese Meldung kein Vergütungsanspruch. Bei neuen Anlagen ist ab 2025 zusätzlich ein technisches Zertifikat im ZEREZ-Register erforderlich. Die meisten Solarteure übernehmen diese Schritte.
  4. Vergütungsabrechnung durch den Netzbetreiber:
    Sobald alle Daten vorliegen, erstellt der Netzbetreiber die monatlichen Abschlagszahlungen. In der Regel erfolgt die erste Zahlung 1–2 Monate nach Inbetriebnahme. Ein formeller Vergütungsvertrag ist nicht zwingend, wird aber oft zur Abstimmung von Zahlungsmodalitäten verschickt.
  5. Steuerliche Behandlung & Mitteilungspflichten:
    Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Für Anlagen bis 10 kW gilt seit 2023 jedoch meist eine Steuerbefreiung. Änderungen an der Anlage (z.  Wechsel von Voll- zu Teileinspeisung) müssen dem Netzbetreiber unverzüglich gemeldet werden.

Fazit: Hauptansprechpartner im gesamten Ablauf ist der Netzbetreiber. Wer alle technischen und formellen Schritte korrekt umsetzt, erhält die EEG-Vergütung automatisch – ohne eigenen Antrag bei einer Behörde. Versäumnisse bei Anmeldung oder Technik können jedoch zu Kürzungen führen.

Fazit: Jetzt informieren, später profitieren

Die Einspeisevergütung 2026 bietet privaten Betreibern einer PV-Anlage bis 100 kW langfristige Planungssicherheit: Wer seine Anlage korrekt beim Netzbetreiber anmeldet, technisch den Vorgaben (z. B. Smart Meter, Zählerwechsel, MaStR-Registrierung) entspricht und alle Fristen einhält, profitiert 20 Jahre lang von festen Tarifen. Der lokale Netzbetreiber ist der Hauptansprechpartner, der den Anschluss organisiert und die Bezahlung übernimmt. Auch mit neuen Regeln wie der Begrenzung auf 60 % oder kein Geld bei negativen Preisen ist Solarstrom immer noch rentabel, besonders wenn man ihn selbst nutzt und speichert.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung für eine neue PV-Anlage?

Die Einspeisevergütung gilt für 20 volle Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Negative Börsenpreise können diese Laufzeit verlängern.

Welche Einspeisevergütung erhalte ich 2026 bei einer Dachanlage bis 10 kW?

Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 beträgt die Vergütung:

  • 7,78 Ct/kWh bei Teileinspeisung (Überschuss),
  • 12,34 Ct/kWh bei Volleinspeisung.

Im August 2026 werden die Preise wieder um 1 % reduziert. Das heißt, dass bei Anlagen mit einer Leistung von 10 kWp nur noch 7,70 Cent/kWh für die Teileinspeisung fällig sind.

Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?

  • Teileinspeisung bedeutet, ein Teil des Solarstroms wird selbst verbraucht, der Überschuss eingespeist.
  • Volleinspeisung heißt, der gesamte Strom wird ins Netz eingespeist. Dafür gibt es einen höheren Vergütungssatz.

Was passiert bei negativen Börsenstrompreisen?

Es gibt seit 2025 eine Regel für neue Solaranlagen: Wenn die Strompreise an der Börse kontinuierlich negativ sind, kann die Vergütung für eingespeisten Strom ausgesetzt werden. Dies gilt nur für längere Negativpreisperioden, nicht aber für einzelne Quartale. Der Anspruch auf Einspeisevergütung bleibt im Prinzip bestehen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Vergütung zu erhalten?

Die Anlage muss:

  • ans öffentliche Netz angeschlossen sein,
  • im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein,
  • die technischen Normen erfüllen,
  • ggf. mit Smart Meter und Steuerbox ausgestattet sein (ab 7 kW Leistung).

Gibt es auch eine Vergütung für Balkonmodule (Mini-PV)?

Nein. Für Anlagen unter 2 kW (z. B. Balkonmodule) gibt es keine Einspeisevergütung. Diese dienen primär dem Eigenverbrauch.

Welche Rolle spielt der Eigenverbrauch für private Betreiber?

Eigenverbrauch ist wirtschaftlich attraktiv, da keine EEG-Umlage mehr anfällt. Speicherlösungen helfen, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Vergütungsausfälle bei negativen Preisen zu vermeiden.

Was ist bei der technischen Anmeldung zu beachten?

Bereits vor der Installation muss der Netzanschluss beim Verteilnetzbetreiber beantragt werden. Die Anlage darf nur von einer Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden.

Wann und wie wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Der Netzbetreiber zahlt in der Regel monatliche Abschläge, fällig spätestens zum 15. des Folgemonats, sowie eine Jahresabrechnung bis zum 28. Februar.

Wie wirkt sich die halbjährliche Degression aus?

Ab dem 1. August 2026 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um 1 %. Diese Absenkung betrifft jedoch nur neue Anlagen – bestehende behalten ihren Tarif für 20 Jahre. Das heißt, dass Anlagen mit einer Kapazität von 10 kWp nur noch 7,70 Cent/kWh für die Teileinspeisung bezahlen müssen.

Bei der PV-Planung ist es wichtig, die Einspeisevergütung korrekt zu ordnen

Die Einspeisevergütung ist kein Selbstzweck, sondern ein Baustein für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Sie zeigt, wie überschüssiger Solarstrom sinnvoll genutzt wird, wenn er nicht selbst verbraucht werden kann.

Energieberater im Gespräch mit einem älteren Paar vor einem Wohnhaus, er hält ein Tablet in der Hand und erklärt etwas.

Eine durchdachte Abstimmung von Eigenverbrauch, Einspeisung und Anlagengröße ist ein zentraler Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Ohne ganzheitliche Planung gehen wirtschaftliche Vorteile oft verloren.

Unsere Energieberatungen unterstützen dabei, die Einspeisevergütung im Gesamtkontext einzuordnen und die PV-Anlage optimal auf den eigenen Verbrauch abzustimmen. Sprechen Sie mit unseren Experten und lassen Sie sich individuell beraten.

Häufige Fragen & Antworten

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Was ist die Einspeisevergütung? Nicht nur auf den ersten Blick brillant: Wer sowieso eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hat – oder dies plant – hat über die Einspeisevergütung die Möglichkeit, die Anlage zusätzlich zu monetarisieren. Dies sorgt nicht nur für eine schnellere Amortisierung der Anlage, sondern demokratisiert auch den benötigten Str

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