Wann sollte man einen Energieberater beauftragen? Das erklären wir Ihnen hier mit konkreten Beispielen und allen Vorteilen. Sie erfahren, wann eine Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig ist. Und wie Sie Zugang zu staatlichen Fördermitteln bekommen. Klingt gut? Ist es auch! Lesen Sie jetzt unseren Ratgeber zum Thema.
Wann macht ein Energieberater Sinn – kurzer Überblick
- Bei umfassenden Sanierungen oder dem Hausverkauf schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine kostenfreie Energieberatung vor.
- Freiwillige Sanierungsarbeiten erfordern keinen Energieberater – Beratungen sind allerdings für viele Förderprogramme der KfW und BAFA Pflicht.
- Allgemeine Fragen zu Sanierungen und Förderungen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch – für eine individuelle Bewertung Ihrer Situation kommen unsere regionalen Experten zu Ihnen nach Hause.
Energieberater: Was macht ein Energieberater überhaupt?
Um zu verstehen, wann man einen Energieberater beauftragen sollte, muss man verstehen, was ein Energieberater eigentlich macht – was schaut er sich bei Ihnen zu Hause genau an? Einige Eigentümer mag dies überraschen, andere nicht: Kommt einer unserer dsb-Energieberater zu Ihnen nach Hause, bleibt er für ca. 3 h vor Ort. Warum? Er schaut sich Ihr Haus ganz genau von unten nach oben an; vom Keller bis zum Dach. Nachdem Sie Ihre Wünsche an eine energetische Sanierung kommuniziert haben, geht er auf die Suche nach Einsparpotenzialen. Und diese können überall versteckt sein:
- in alten Fenstern und Türen, die zugig sind
- in einer schlechten Fassaden- oder Dachdämmung
- in einer alten Heizung, die schon lange nicht mehr effizient ist
Ein Energieberater begutachtet Ihr Haus systematisch. Das Ergebnis ist eine genaue Analyse, die Voraussetzung für staatliche Förderungen der BAFA und KfW sein kann.
Auf Wunsch hält Ihr Energieberater alle Funde und Handlungsempfehlungen in einem individuellen Sanierungsfahrplan fest. Dieser erhöht Ihre Fördermöglichkeiten auf bis zu 70 %. Nach Absprache, werden entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet und Förderanträge gestellt; alles koordiniert durch Ihren Energieberater.

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Wann ist ein Energieberater Pflicht?
Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 gibt es klare Regeln. Wann ist ein Energieberater Pflicht? Zwei klare Antworten:
| Umfassende Sanierungen | Immobilienverkauf |
| Bei größeren Sanierungsmaßnahmen oder gar Komplettsanierungen, die sich durch gesetzliche Vorschriften ergeben, ist eine Energieberatung Pflicht. Diese muss von dena-zertifizierten Experten durchgeführt werden. Sie ist kostenfrei. | Sie möchten Ihr Eigentum verkaufen? Haben Sie keinen aktuell gültigen Energieausweis, müssen Sie sich einen ausstellen lassen. Diesen kann nur ein qualifizierter Energieexperte ausstellen. Mit der Erstellung eines neuen Energieausweises wird Ihr Eigentum automatisch auf seinen energetischen Zustand bewertet. Das hat Einfluss auf den Wert Ihrer Immobilie. Die Energieberatung ist kostenfrei. |
Wann lohnt sich ein Energieberater – auch ohne Pflicht?
Wenn Sie teilsanieren möchten, eine Wärmepumpe oder Solaranlagen einbauen möchten, ist die Antwort einfach: Ein Energieberater lohnt sich, wenn Sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen möchten. Fast alle BAFA- und KfW-Programme setzen eine offizielle Beratung voraus. Außerdem erfahren Sie nicht nur, wie Sie die regulären 20 % Zuschuss erhalten. Sondern auch, wie Sie Ihre Investitionen mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erstatten lassen können.
Wichtig zu wissen: Nur BAFA-gelistete Energieberater können förderrelevante Nachweise erstellen. Da „Energieberater“ kein geschützter Begriff ist, achten Sie also darauf, wen Sie für eine Beratung beauftragen. Spoiler: Unsere dsb-Energieexperten sind alle qualifiziert und unterstützen Sie beispielsweise mit unserem Förderservice.
Typische Sanierungsarbeiten – und der richtige Zeitpunkt für eine Beratung

Typische förderfähige Sanierungsmaßnahmen:
- Fassadendämmung
- Dachdämmung
- Fenstertausch
- Wärmepumpe
- PV-Anlagen & Solarthermie
- Kellerdeckendämmung
Eine Energieberatung findet immer bei Ihnen vor Ort statt. Während des Termins können wichtige Fragen beantwortet werden. Der Berater kann Ihnen auch eine erste Einschätzung möglicher Maßnahmen geben und wie sich diese auf Ihren Energieverbrauch auswirken. Welche Maßnahmen wann umgesetzt werden sollten, lässt sich vor Ort allerdings nur grob sagen. Eine genauere Antwort darauf erhalten Sie nach der Datenauswertung. Zusätzlich kann Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Maßnahmen priorisieren, diese aufeinander abstimmen und Kostenaufwände einschätzen. So planen Sie ganz genau, wann und wie Ihre Sanierung stattfinden soll.
Was kontrolliert ein Energieberater?
Ein Energieberater schaut sich die Gebäudehülle sowie Ihre Haustechnik an. Fenster, Türen, Dämmungen, Heizsysteme … So kann direkt vor Ort beurteilt werden, welche Optimierungsmöglichkeiten Sie haben. Da unsere Energieexperten aus Ihrer Region kommen, wissen sie, welche Regularien mit Sanierungen erfüllt bzw. eingehalten werden müssen. Demnach ist die Beratung Ihre Basis für eine erfolgreiche und effiziente Sanierung.
Kann ich die Kosten für einen Energieberater steuerlich absetzen?
Ja, die Kosten lassen sich steuerlich geltend machen. Über 3 Jahre verteilt können Sie 20 % der Investitionskosten absetzen, maximal jedoch 40.000 Euro. Die Erstattung wird direkt von Ihrer Einkommenssteuerlast abgezogen.
Noch besser: Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung gilt eine Sonderregelung. Diese Ausgaben können Sie direkt zu 50 % abziehen, ohne Verteilung über mehrere Jahre.

Wann und warum eine Energieberatung mit der dsb?
Eine Energieberatung ist dann sinnvoll, wenn Sie nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern größere Umbauarbeiten planen. Dazu gehören beispielsweise ein Heizungstausch oder der Einbau einer Wärmepumpe. Gerade dann ist es wichtig, dass alles richtig gemacht wird. Wie? So:
- Mit einem zertifizierten Energieberater arbeiten
- Alle Fördermöglichkeiten in Betracht ziehen
- Die richtigen Maßnahmen möglichst effizient umsetzen
Umfangreiche Arbeiten müssen umfangreich und sorgfältig geplant werden. Damit sich hier keine Fehler einschleichen oder Chancen (bspw. auf Förderungen) vertan werden, greifen wir Ihnen unter die Arme!
Fazit: Wann sollte man einen Energieberater beauftragen?
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig – ein Energieberater bringt einen roten Faden in den Sanierungsprozess. Bei Vollsanierungen oder einem Immobilienverkauf ist er Pflicht. Doch auch ohne rechtliche Vorgabe lohnt sich die Beratung, weil sie Zugang zu Fördermitteln schafft, Sanierungsmaßnahmen strukturiert und Fehler vermeidet.Am Ende geht es um drei Dinge: Energie sparen, Wohnkomfort steigern und den Wert der Immobilie steigern. Ein Energieberater zeigt, wie sich diese Ziele sinnvoll erreichen lassen – Schritt für Schritt und mit Blick auf die Zukunft Ihres Hauses.
Wann ist ein Energieberater Pflicht?
Die Beratung ist Pflicht, wenn Sie Komplettsanierungen oder einen Immobilienverkauf planen. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor.
Für Letzteres benötigen Sie einen aktuellen Energieausweis vom Haus, den Ihnen nur ein dena geprüfter Energieberater ausstellen kann. (Unsere dsb Experten sind zertifiziert, d. h., dass sie alle 3 Jahre auf ihre Qualifikationen geprüft werden.)
Wann sollte ich einen Energieberater einschalten?
Sie sind nicht zur Beratung verpflichtet? Dann lohnt sich ein Energieberater, wenn Sie kleinere Energiesparmaßnahmen umsetzen möchten. Dazu gehören beispielsweise ein Heizungsaustausch oder der Einbau einer Wärmepumpe. Warum hierfür einen Energieberater einschalten? So sichern Sie sich maximale Fördersätze für Ihren Aus- beziehungsweise Umbau.
Für welche Sanierungsmaßnahmen benötige ich einen Energieberater?
Für alle förderfähigen Maßnahmen. Dazu zählen: neue Fassadendämmung, Dachdämmung oder Kellerdeckendämmung; Fenstertausch, Einbau einer Wärmepumpe, von PV-Anlagen oder Solarthermie.